Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Umbrella Bags Asal, kurz UBA

 

1. Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von UBA schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. Abweichende Bestandteile der AGB werden durch eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung abgeändert werden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184ff. OR) sowie alle anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.


2. Angebote

Preislisten und Prospekte und dgl. enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.

Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmten Gültigkeitsterminen handelt. 

Offerten, die schriftlich, telefonisch, im persönlichen Gespräch oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Eine Offerte ist 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Unterlagen und Muster, die mit dem Angebot abgegeben wurden, sind Eigentum von UBA.

Ein Testangebot bzw. die Verwendung eines Testprodukts ist zeitlich begrenzt und wird von UBA kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern dies so vereinbart wurde. Antragsteller hat ohne Einwilligung von UBA kein Recht auf Erhalt eines Testprodukts. UBA analysiert den Bedarf des Kunden vor Ort, am Telefon oder per E-Mail kostenlos.

Eine Offerte gilt als angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch erklärt. UBA bestätigt die Annahme schriftlich innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.

Wünscht der Kunde Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm UBA mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistung, der Terminen und Preise hat. Für Produkte, die bereits bestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.


3. Termine

UBA verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte termingerecht zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte fristgerecht zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, sollten unverschuldete Hindernisse auftreten. Mitunter gelten auch behördliche Massnahmen. 

Bezüglich Verzögerungen gelten im Übrigen die Fristen nach schweizerischem Obligationenrecht. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart wurde.


4. Vertragserfüllung

UBA liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Der Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Firmen- oder Wohnsitz des Kunden.

Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden: Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von UBA an den Transporteur übergeben worden ist bzw. mit Abgang der Ware.

Der Kunde hat die Ware sofort bei Erhalt zu prüfen und Beanstandungen gegenüber dem UBA unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen und UBA. ebenfalls zu informieren.

Unterlässt der Kunde die Beanstandung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UBA.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Dies gilt für alle Angebote. Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Lieferkosten. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 10 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist UBA berechtigt, sofort für alle noch ausstehenden Forderungen Sicherzeit zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, gilt weiteres Vorgehen gemäss OR. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- erhoben.


6. Gewährleistung und Haftung

UBA verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in guter Qualität. Sollten die gelieferten Produkte Mängel aufweisen, gelten die Bestimmungen gemäss OR. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die UBA nicht zu vertreten hat (Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse). Ebenso ausgeschlossen ist die nicht sachgemässe Benutzung der Produkte. Verkauft der Kunde die Produkte, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber UBA, dem Kunden oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes.

Für Schäden und Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung wegbedungen. Tritt ein Schaden durch Verschulden des Kunden während der Zeit der Benutzung des Testprodukts auf, haftet der Besteller. Der Besteller verpflichtet sich dadurch, das Produkt zu kaufen bzw. zu bezahlen. UBA schliesst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Haftung für die gelieferten bzw. verkauften Produkte aus. Die Garantie der Produkte beträgt 1 Woche nach Erhalt.


7. Abonnemente und Kündigungsfristen

Abonnementpreise richten sich nach Vertrag. Die Mindestlaufzeit für Abonnementverträge beträgt 3 Monate und verlängert sich stillschweigend um einen Monat, sofern nichts anders vereinbart.

Die Auflösung des Dienstleistungsvertrags hat schriftlich spätestens 14 Tage vor Ende der Vertragsdauer zu erfolgen.


8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Altendorf, Kanton Schwyz.


9. Schlussbestimmungen

Die Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Das Geschäftslogo wird als Referenz veröffentlicht. Der Geschäftspartner kann
eine Aufhebung einseitig beantragen


Altendorf, im August 2010 / Umbrella Bags Asal, Kewin-J. Asal

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